D-Arzt (Durchgangsarzt)

Berufsgenossenschaftliche Behandlung von Arbeits-, Wege- und Schulunfällen (Durchgangsarztverfahren, D-Arzt)

Das Ziel der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung ist es, den Verletzten schnellstmöglich wieder ins Arbeitsleben zurückzuführen und eine evtl. Entschädigung sicherzustellen, falls dies nicht mehr möglich ist. Die Behandlung und Betreuung erfolgt „mit allen geeigneten Mitteln“.

 

Der Durchgangsarzt (D-Arzt) besitzt besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in der Behandlung Unfallverletzter. Zudem muss die D-Arzt Praxis die Anforderungen der Berufsgenossenschaften hinsichtlich der Qualifikation nicht ärztlicher Mitarbeiter sowie der technischen und räumlichen Ausstattung erfüllen.

 

Unsere Tätigkeit als D-Ärzte umfasst

 

· die Akutversorgung von Arbeits-, Arbeitswege-, Schul-, Kindergarten- und Hortunfällen sowie Unfällen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe.

· die Weiterbehandlung solcher Verletzter nach anderweitiger Erstversorgung

· die Nachbehandlung solcher Verletzter nach stationärer Krankenhausbehandlung in enger Absprache mit der jeweiligen unfallchirurgischen Abteilung der erstversorgenden Klinik

· die Langzeitbetreuung von Unfallverletzten mit Dauerschäden

· die Untersuchung und Begutachtung der Verletzten bei Dauerschäden im berufsgenossenschaftlichen Rentenverfahren

· die Hilfestellung der Verwaltung gegenüber bei später eintretenden Verschlimmerungen von Unfallfolgen

· die Erkennung und Meldung von Berufskrankheiten

· und die Koordinierung des jeweiligen Heilverfahrens.

· Die Begutachtung von berufsgenossenschaftlich Versicherten auf Anforderung des Kostenträgers

 

 

 

Für berufsgenossenschaftlich Versicherte ist die Praxis ebenso wie für alle frischen Verletzungen an Werktagen durchgehend geöfnet.