Fußchirurgie

Schwerpunkt des fußchirurgischen Spektrums sind Korrektureingriffe bei Fehlstellungen am Vorfuß wie z.B. Hallux valgus, Hallux rigidus (Arthrose des Großzehengrundgelenkes), Krallenzehe und Eingriffe an der Achillessehne bei frischen und veralteten Rupturen (Rissen) oder chronischen Schmerzen mit Knotenbildung (Achillodynie, Haglundferse).

Unter Hallux valgus versteht man die Abweichung der Großzehe zur Außenseite des Fußes hin durch Fehlstellung im Großzehengrundgelenk. Er entsteht meist sekundär als Folge eines Spreizfußes bei entsprechender genetischer Disposition. Modisches Schuhwerk, vorne spitz zulaufend und/oder höhere Absätze können die Ausbildung ebenfalls begünstigen. Meist liegen weitere Fehlstellungen an Mittelfuß, Kleinzehen und Fußwurzel vor, die Kombination verschiedener Fehlstellungen kann in Schweregrad und Anzahl der beteiligten Zehen individuell stark variieren.
Das therapeutische Vorgehen bei Eingriffen am Vorfuß ist daher sehr komplex und muß immer im Einzelfall festgelegt werden.Изображение

Beim Hallux rigidus handelt es sich um eine Arthrose des Großzehengrundgelenkes, die mit mehr oder weniger ausgeprägten knöchernen Anbauten (Osteophyten) in der Umgebung der geschädigten Gelenkanteile einhergehen kann. Die dadurch verursachten Beschwerden können sehr unterschiedlich sein: entweder Schmerzen beim Gehen durch den Abrollvorgang des Fußes oder auch nur Beschwerden durch den Druck der knöchernen Anbauten im Schuh, oder eine wechselhafte Kombination dieser Beschwerden.

Entsprechend dem Beschwerdebild und der zugrunde liegenden krankhaften Veränderung ist auch beim Hallux rigidus das therapeutische Vorgehen individuell sehr unterschiedlich.

An konservativen Therapiemöglichkeiten stehen entzündungshemmende Medikamente, ausreichend breites Schuhwerk, versteifende Schuhsohlenzurichtungen und Abrollhilfen (Hallux rigidus Rolle) zur Verfügung. Falls damit keine zufrieden stellende Besserung der Beschwerden erreicht werden kann, können je nach Befundkonstellation unterschiedliche OP Verfahren zur Anwendung kommen:

Abtragung der störenden Osteophyten insbesondere fußrückenseitig an Mittelfußköpfchen und Grundgliedbasis (Cheilektomie), ggf. in Kombination mit einer
dorsalextendierenden (nach fußrückenseitig gerichteten) Umstellung des Großzehengrundgliedes,
eine Versteifung des Großzehengrundgelenkes in Funktionsstellung (bevorzugt bei jüngeren Patienten),
eine Arthroplastik des Großzehengrundgelenkes (Entfernung der schmerzhaften, geschädigten Gelenkflächen und Ersatz durch Gelenkkapselgewebe)
einer Endoprothese des Großzehengrundgelenkes.

Welches operative Verfahren nun im Einzelfall empfohlen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann erst nach Berücksichtigung aller Befunde und der individuellen Patientenerwartungen festgelegt werden.

 

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Bei der Krallenzehe handelt es sich um eine Fehlstellung der Kleinzehen (Zehen 2-5) im Sinne einer Überstreckung der Zehe im Grundgelenk und einer Beugestellung im Mittel- und/oder Endgelenk.

Die Ursachen sind vielfältig, dazu gehören Instabilitäten des Grundgelenkes, Fehlstellungen oder Überlängen von Mittelfußknochen, Spreizfußdeformitäten, Hallux valgus, Ungleichgewicht von Beuger- und Streckmuskulatur und vieles mehr. Die Krallenzehen können in ganz unterschiedlicher Weise ausgeprägt sein mit Grundgelenksverrenkung, mit fixierter oder flexibler Fehlstellung im Mittelgelenk. An der konkreten Art und Ausprägung der Fehlstellung orientiert sich die Art des Korrektureingriffes.

Gängige Verfahren sind u.a. die Grundgliedköpfchenresektion, die Mittelfußknochenkürzung oder als reiner Weichteileingriff die Sehnenverlagerung, die bei flexibler Fehlstellung durchgeführt werden kann. Das im Einzelfall günstigste Verfahren muß mit jedem Patienten individuell besprochen werden.

 

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folgt in Kürze….

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